Külztaler Hundefreunde e.V. 1997

 

Platzordnung

(Stand: 02.12.2009)

Download Platzordnung

 

01. Die Hundeführer haben vor Betreten des Platzes dafür zu sorgen, dass sich ihre Hunde gelöst haben. Dies sollte möglichst nicht am Rand des Vereinsgeländes geschehen.

02. Hundeführer, deren Hunde ihr "kleines oder großes" Geschäft auf dem Platz erledigen, haben einen Beitrag zur Vereinskasse von 2,50€ zu leisten.

      Hunde die wiederholt den Platz beschmutzen, können vom Übungsgelände gewiesen werden. Diese Regelung gilt nicht für Welpen.

03. Läufige Hündinnen sind während des Übungsbetriebes auf den Plätzen und deren unmittelbarer Umgebung nicht erlaubt.

      Nach Ende aller Übungsstunden ist eine Arbeit mit den Hündinnen auf dem Platz jedoch gestattet.

04. Hunde sind auf dem Vereinsgelände während der Übungsstunde an der Leine zu führen. Ausnahme: Während der Freifolge.

      Auch Hunde, die nicht an einer Übung teilnehmen, haben auf dem Vereinsgelände angeleint zu sein.

05. Um den geregelten Ablauf der Übungsstunde zu gewährleisten, dürfen Teilnehmer, die verspätet eintreffen, nur nach Absprache mit dem Übungsleiter/ Übungsleiterinn an

      der laufenden Übungsstunde teilnehmen.

06. Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten. Dies gilt auch für Übungsstunden außerhalb des Traingsgeländes.

07. Für leicht fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht ist jegliche Haftung seitens des Vereins/ Übungsleiter ausgeschlossen.

08. Für Hunde die auf den Platz kommen, muss eine gültige Tollwutimpfung und eine gültige Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

09. Das Verzehren und Trinken von mitgebrachten Waren ist nicht erwünscht.

10. Das Rauchen ist auf den Übungsplätzen nicht gestattet und Handys sind auszuschalten. Wer sich nicht daran hält, hat eine Gebühr von 2,50 € zu entrichten.

11. Wir weisen besonders darauf hin, dass wir den Einsatz folgender tierschutzrelevanter Hilfmittel nicht akzeptieren:

      Stachel- und Korallenhalsbänder und natürlich Stromreizgeräte.

12. Nichtmitgliedern ist das Betreten des Vereinsgeländes außerhalb der Übungszeiten untersagt.

 

Der Vorstand